Heimische Wirtschaft für Vorsicht bei den Gewerbesteuerhebesätzen

Obermeier-Osl: „Augenmaß der Kommunen weiter erforderlich“/ Steueraufkommen zurückgegangen Mühldorf – Die Corona-Krise hat im vergangenen Jahr die Gewerbesteuereinnahmen im Landkreis Mühldorf einbrechen lassen. Das Aufkommen schrumpfte gegenüber dem Vorjahr um 7,6 Prozent auf rund 63 Millionen Euro, vor Abzug der Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder.

Als einzige Kommune im Landkreis erhöhte Jettenbach den Gewerbesteuerhebesatz – von 320 Prozent im Jahr 2019 auf 360 Prozent im vergangenen Jahr. Keine der Gemeinden im Landkreis senkte den Gewerbesteuerhebesatz hingegen. Dieser lag im Landkreis im Durchschnitt bei 345 Prozent, so eine Auswertung der IHK für München und Oberbayern.

In ganz Oberbayern lag der Durchschnitts-Hebesatz unverändert bei 335 Prozent. Sechs von 500 oberbayerischen Gemeinden erhöhten im Vergleich zu 2019 ihre Gewerbesteuerhebesätze. Senkungen des Hebesatzes gab es dagegen in zwei Gemeinden.

Mit einem Hebesatz von 395 Prozent ist die Stadt Mühldorf Spitzenreiter bei der Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes im Landkreis. Am anderen Ende der Skala stehen Aschau, Egglkofen, Kirchdorf und Niedertaufkirchen. Dort liegt der Hebesatz bei 300 Prozent. Gesetzlich ist den Gemeinden bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 Prozent vorgeschrieben.

„Die Corona-Krise hat die Betriebe in vielen Branchen äußerst stark belastet. Keinesfalls darf die aufkeimende Erholung durch ein unzeitgemäßes Drehen an der Steuerschraube bedroht werden. Die Betriebe brauchen ihre Liquidität jetzt vor allem für Investitionen.

Die Wirtschaft setzt auf das Augenmaß der Kommunen, deren finanzielle Ausstattung durch Finanzspritzen von Bund und Ländern in der Corona-Krise äußerst wirksam stabilisiert wurde“, sagt Ingrid Obermeier-Osl, Vorsitzende des IHK-Regionalausschusses Altötting-Mühldorf und IHK-Vizepräsidentin. „Ein niedriger Hebesatz lässt den Betrieben mehr Luft zum Atmen und Investieren und führt nachhaltig zu einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung mit entsprechenden Steuereinnahmen.“

Grundlage der IHK-Auswertung sind die Daten zu den Gewerbesteuerhebesätzen und Gemeindefinanzen, die regelmäßig vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht werden.
Zuletzt geändert am:
19.08.2021
um 15:35 Uhr
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