Besucherregelungen des Landratsamts – Einhaltung der 3G-Regel zur Erfüllung von Amtsgeschäften nicht notwendig

Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schreibt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für den Zugang von geschlossenen Räumen die Einhaltung der 3G-Regel vor.

Von dieser Regelung sind Besuche des Landratsamts zur Erfüllung von Amtsgeschäften und Beratungen ausgenommen. Bei den Terminen ist weiterhin der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten sowie eine medizinische Maske zu tragen. Es wird eine telefonische Terminvereinbarung im Voraus empfohlen.

Gleiches gilt für die KFZ-Zulassungsstelle sowie für die Bürgerbüros.

Für die Wertstoffhöfe im Landkreis besteht aufgrund der neuen Regelung bis auf Weiteres keine Maskenpflicht mehr. Zum Schutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Wertstoffhofs wird darum gebeten, dennoch auf die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu achten und einen Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.
Zuletzt geändert am:
13.09.2021
um 12:06 Uhr
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