FFP2-Maskenpflicht und 2G in Clubs und Diskotheken ab 1. November: Landkreise treffen gemeinsame Maßnahmen

Die Landkreise Mühldorf a. Inn, Altötting, Traunstein, Berchtesgadener Land und Miesbach sowie die Stadt und der Landkreis Rosenheim sind derzeit besonders stark von Corona-Neuinfektionen betroffen. Die Zahl der Behandlungsfälle von COVID-19-Patienten in den Kliniken der Region sind in den vergangenen Tagen schnell und deutlich gestiegen. Vor diesem Hintergrund haben sich die Landräte der betroffenen Landkreise und der Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim auf folgende Maßnahmen verständigt:

FFP2-Maske statt medizinischer Maske

In allen Bereichen, wo bisher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske galt, ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Hierzu zählen beispielsweise Supermärkte, Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen und der öffentliche Personennahverkehr. Ausgenommen von der FFP2-Maskenpflicht bleiben Schulen und der Arbeitsplatz – hier gelten weiterhin die bayernweiten Regelungen.

2G statt 3Gplus in Diskotheken und Clubs

Für den Zugang zu Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Lokalen gilt anstelle der bisherigen 3Gplus die 2G-Regel. Das heißt: Ein Besuch ist damit nur noch für geimpfte und genesene Personen möglich – Personal ausgenommen.

Die Allgemeinverfügung tritt am 01.11.2021 in Kraft. Sie gilt befristet bis zum Ablauf des 24.11.2021.

"Die hohe Belastung in den Kliniken der Region und die anhaltend hohe Inzidenz zwingen uns zu weiteren Maßnahmen. Dabei lag unser Fokus auf einem regional abgestimmten Vorgehen. Das ist uns gelungen", sagt Mühldorfs Landrat Max Heimerl. Das Ziel dieser Maßnahmen sei klar: "Wir wollen in der gesamten Region die Sicherheit in den Innenräumen erhöhen, um die Zahl der Infektionen, deren Weiterverbreitung und damit der Krankenhauseinweisungen zu verringern."

Darüber hinaus geht der Landrat davon aus, dass auf Anordnung des Freistaats in Bayern nach den Herbstferien wieder eine erweiterte Maskenpflicht an den Schulen gilt. "Masken sind die einfachste Form des Schutzes. Deshalb ist das die zentrale Maßnahme, um bei einem Ausbruchsgeschehen die Quarantäne von Schulklassen oder ganze Schulschließungen zu verhindern", betont Landrat Max Heimerl.

Zudem intensiviert der Landkreis gemeinsam mit der Polizei die Kontrollen in Bezug auf die Einhaltung der Infektionsschutzregeln.

Zur Unterstützung des Gesundheitsamtes wurde bei der Bundeswehr personelle Verstärkung angefordert.
Zuletzt geändert am:
29.10.2021
um 14:32 Uhr
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