Neue Regelung für die Quarantänedauer von engen Kontaktpersonen und Hausstandsmitgliedern von Covid-19-Fällen

Im Landkreis Mühldorf a. Inn gelten ab sofort neue Regelungen für die Quarantäne von engen Kontaktpersonen und Hausstandsmitgliedern von Covid-19-Fällen. Damit folgt der Landkreis der Vorgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Pflege und Gesundheit, wonach in Regionen mit einem hohen Ausbruchsgeschehen die Möglichkeit zur Freitestung für enge Kontaktpersonen ganz entfallen kann.

Die bayernweit gültige Regel sieht aktuell eine Quarantänedauer von zehn Tagen mit der Möglichkeit der Freitestung nach sieben Tagen vor. Die Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen oder Hausstandsmitglieder von COVID-19-Fällen beträgt im Landkreis Mühldorf a. Inn ab sofort abweichend davon immer zehn Tage ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Freitestung. Die Quarantänepflicht gilt - wie bisher - nicht für geimpfte oder genesene Personen.

Zum Abschluss der Quarantäne ist – entgegen der bisherigen Regelung – die Übermittlung eines negativen PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest-Ergebnisses an das Gesundheitsamt erforderlich. Nukleinsäuretest oder Antigentest sind jeweils durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person durchzuführen.

"Vor dem Hintergrund der sehr angespannten Lage in den Kliniken der Region und der weiterhin extrem hohen Inzidenz in unserem Landkreis ist es sinnvoll, an entscheidenden Stellschrauben zu drehen. Eine davon ist die Quarantänedauer für ungeimpfte oder nicht-genesene Personen", sagt Landrat Max Heimerl.

"Im Hinblick auf die im September 2021 eingeführte Möglichkeit, die Quarantänedauer nach bereits mindestens fünf Tagen zu beenden, hat sich gezeigt, dass eine sichere Unterbrechung der Infektionsketten von asymptomatischen engen Kontaktpersonen häufig nicht gelingt. Dies ist darin begründet, dass häufig Infektionen erst nach dem fünften Tag oder später nachgewiesen werden können", sagt der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Benedikt Steingruber. Die Inkubationszeit von SARS-CoV-2 beträgt bis zu 14 Tagen.

Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Quarantäne von engen Kontaktpersonen und Hausstandsmitgliedern von Covid-19-Fällen im Landkreis Mühldorf a. Inn gilt ab sofort bis 14. November. Das Vorgehen ist mit weiteren Landkreisen in der Region abgestimmt, die heute ebenfalls Allgemeinverfügungen zu diesem Thema veröffentlichen.
Zuletzt geändert am:
04.11.2021
um 17:22 Uhr
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