Landkreise Mühldorf a. Inn und Miesbach gehen voran: Ab sofort 2G-Regel für alle Veranstaltungen im nicht-privaten Bereich

Die Landkreise Mühldorf am Inn und Miesbach verfügen derzeit über die höchsten 7-Tages-Inzidenzen in ganz Deutschland. Obwohl die beiden Landkreise zusammen mit den umliegenden, derzeit besonders von der Ausbreitung des Coronavirus betroffenen Landkreisen bereits Einschränkungen erlassen haben (FFP2-Maskenpflicht, 2G in Clubs und Diskos, keine Möglichkeit der Freitestung aus der Quarantäne), hat sich die Lage in den Kreisen weiter verschärft.

Ab dem Wochenende gelten bayernweit schärfere Maßnahmen. In beiden Landkreisen steht die regionale Krankenhausampel auf Rot. Es gilt, keine weitere Zeit zu verlieren. Die Landräte Max Heimerl (Mühldorf a. Inn) und Olaf von Löwis (Miesbach) haben daher beschlossen, am Freitag, 05.11.2021, eine weitere Allgemeinverfügung zu erlassen, die bis 07.11.2021, 24 Uhr, gilt:

Für Besucher gilt bei allen öffentlichen und privaten Veranstaltungen in nicht-privaten Räumlichkeiten 2G. Betroffen sind beispielsweise Hallendiscos, an denen nun ausschließlich vollständig geimpfte oder genesene Personen teilnehmen dürfen. Veranstaltungen in der Gastronomie (z.B. Hochzeiten) sind davon nicht betroffen.

"Die Lage in unseren Kliniken ist dramatisch, die Corona-Zahlen steigen weiter. Darauf müssen wir als besonders betroffener Landkreis reagieren. Und zwar sofort, ohne auch nur einen weiteren Tag zu verlieren", sagt Mühldorfs Landrat Max Heimerl. "Jetzt müssen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, die uns der Freistaat an die Hand gegeben hat."

Die Allgemeinverfügung greift der angekündigten Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung vor. Für Sport- und Kulturveranstaltungen gilt die 2G-Regel erst ab dem Geltungszeitpunkt der Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Zuletzt geändert am:
05.11.2021
um 16:51 Uhr
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