Kontrollen in Betrieben zur Einhaltung der Corona-Regeln werden verschärft –
Nutzung der CovpassCheck-App wird empfohlen

Im Landkreis Mühldorf a. Inn werden ab diesem Wochenende die Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Regeln in Gastronomiebetrieben massiv ausgeweitet. Polizei und Landratsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die personellen Kapazitäten wurden erhöht und es sind zusätzliche Kontrollteams der Polizei und des Landratsamtes im Einsatz. Darüber hinaus sind in den nächsten Wochen zusätzliche Schwerpunktkontrollen in unterschiedlichen Branchen geplant.

Aufgrund der weiterhin steigenden Corona-Fallzahlen und der angespannten Situation in den Südostbayerischen Kliniken haben sich die Landkreise der Region 18 zusammen mit dem Landkreis Miesbach dazu entschlossen, umgehend weitere Maßnahmen zu erlassen. Die gemeinsame Allgemeinverfügung wurde heute veröffentlicht. Unter anderem gilt demnach in Gastro- und Beherbergungsbetrieben ab kommenden Montag 2 G statt 3G plus. Damit diese Maßnahmen auch Wirkung zeigen, ist eine Verstärkung der Kontrollen erforderlich.

„Es geht uns hier nicht darum, den Betrieben das Leben schwer zu machen. Aber die dramatische Entwicklung in unseren Kliniken erfordert ein rasches Handeln. Dazu gehört auch die Kontrolle, ob die erlassenen Maßnahmen auch umgesetzt werden. Wir bitten die Betriebe um ihre Mitwirkung, denn nur gemeinsam können wir diese kritische Situation meistern“, appelliert Landrat Max Heimerl an die Betreiber.

Diese sind verpflichtet, die von den Gästen bzw. Kunden vorgelegten Nachweise zu kontrollieren. Geschieht dies nicht, kann ein Bußgeld bis zu 5000 Euro fällig werden. Gleichzeitig wird den Kunden ein Bußgeld auferlegt, wenn sie ohne entsprechenden Nachweis eine entsprechende Lokalität betreten.

Die aktuell geltenden Regelungen sind unter www.lra-mue.de zu finden.

Zur effizienten Überprüfung der digitalen Impfnachweise wird den Betrieben empfohlen, die offizielle CovpassCheck-App zu nutzen. Diese ist für iOS und Android kostenlos verfügbar und hilft dabei, die Kontrolle kontaktlos durchzuführen.
Zuletzt geändert am:
13.11.2021
um 09:01 Uhr
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