München, den 02.12.2021 I Bund-Länder-Runde muss in ihrer heutigen Sitzung die Beschäftigten im Gastgewerbe im Blick haben. Kommt es zu einem erneuten Lockdown brauchen die Beschäftigten im Gastgewerbe im Falle von Kurzarbeit dringend finanzielle Unterstützung.
Den Beschäftigen im Gastgewerbe droht der finanzielle Kollaps bei einem erneuten Lockdown und möglicher Kurzarbeit. Nach aktueller Rechtslage beträgt das Kurzarbeitergeld ab dem 01.01.2022 nur 60% bzw. 67% (für Eltern) des entfallenden Nettogehalts. Dies bedeutet, dass eine gelernte Köchin oder ein gelernter Kellner in Bayern mit 952 Euro pro Monat auskommen müssen.
„Die Menschen können es sich nicht mehr leisten in der Hotellerie und Gastronomie zu arbeiten, bereits jetzt haben bis zu 50% der Belegschaften ihre Betriebe verlassen. Das wird die ohnehin angespannte Personalsituation in der Branche weiter verschärfen.“, sagt Mustafa Öz, Landesbezirksvorsitzender der NGG Bayern.
„Deswegen muss hier entschieden gehandelt werden und das Kurzarbeitergeld auf 80% bzw. 87% (für Eltern), ab dem ersten Tag, erhöht bzw. ein Mindestkurzarbeitergeld von 1.200 Euro eingeführt werden.“ so Öz weiter.
Kommt es zu keiner Aufstockung beim Kurzarbeitergeld, wird der personelle Aderlass im Gastgewerbe weitergehen, schon jetzt fehlen 50.000 Beschäftigte. „Wir haben nach dem letzten Lockdown beobachten können, dass durch den Personalmangel zusätzliche Ruhetage eingeführt wurden oder Gaststätten aus Personalmangel sogar schließen mussten. Für die verbliebenen Beschäftigten bedeutete diese eine extrem hohe Belastung. Wenn es jetzt keine finanzielle Unterstützung für die Beschäftigten des Gastgewerbes gibt, wird sich die Branche nach einem neuerlichen Lockdown nur schwer davon erholen können.“, so Öz abschließend. |
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Zuletzt geändert am:
02.12.2021
um 10:01 Uhr
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