Die Landräte und Oberbürgermeister der Hotspot-Landkreise in Südostoberbayern fordern eine Ausweitung der Corona-Hilfen für die betroffenen Regionen. Auf Initiative von Mühldorfs Landrat Max Heimerl wandten sich die Landräte der Landkreise Altötting, Traunstein, Berchtesgadener Land und Rosenheim sowie der Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim in einem gemeinsamen Schreiben an den Bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.
Sie begründen ihre Forderung damit, dass aufgrund der hohen Inzidenz für Hotspot-Regionen bereits seit Anfang November unter anderem mit der Einführung von 2G in Clubs und Bars sowie 3G+ in der Gastronomie und Hotellerie verschärfte Maßnahmen galten. Dies habe teilweise zu erheblichen Umsatzeinbußen insbesondere in Gastro- und Beherbergungsbetrieben geführt. |
Landrat Max Heimerl mit dem Fachbereichsleiter der Kreis- und Regionalentwicklung Thomas Perzl bei der Unterzeichnung des Schreibens an Wirtschaftsminister Aiwanger. |
Aber auch Handel und weitere lokale Unternehmen haben das zurückhaltende Konsum- und Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger gespürt, was in den betroffenen Branchen zu einem deutlichen wirtschaftlichen Rückgang geführt hat. Der aktuell geltende regionale Lockdown schränkt die Wirtschaft dort in bedrohlicher Weise noch weiter ein.
Die Landräte und Oberbürgermeister appellieren daher in ihrem Schreiben an Staatsminister Aiwanger, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass zusätzliche wirtschaftliche Hilfen für die Landkreise und Städte bewilligt werden. Sei es in Form von Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder Zuschüssen.
„Es ist ein erstes positives Signal in dieser Lage, dass der Bund die Überbrückungshilfe bis März nächsten Jahres verlängert hat. Das reicht jedoch nicht aus. Aufgrund der hohen Inzidenz mussten wir früher schärfere Maßnahmen durchsetzen als andere Regionen, wodurch unsere Betriebe auch stärker von den Einbußen betroffen sind – das muss sich dringend auch in den Hilfen widerspiegeln“, so Landrat Max Heimerl. |
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Zuletzt geändert am:
02.12.2021
um 10:25 Uhr
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