Zweitimpfung nach Johnson-Impfung kein Booster-Status mehr -
Impfzentrum setzt Vorgabe des Bayerischen Gesundheitsministeriums um

Personen, die als Erstimpfung eine Dosis COVID-19-Impfstoff Janssen des Herstellers Johnson&Johnson erhalten haben, benötigen für den Booster-Status ab sofort zwei weitere Impfungen. Das hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nun klargestellt.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen, die bisher eine Dosis COVID-19-Impfstoff Janssen erhalten haben, zur Optimierung der Grundimmunisierung eine zweite Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von vier Wochen zur ersten Impfstoffdosis. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat gegenüber den Gesundheitsämtern betont, dass diese zweite Impfung nicht als Auffrischungsimpfung gewertet wird, sondern im Rahmen der Grundimmunisierung erfolgt. Bis eine weitere Auffrischungsimpfung nach STIKO-Empfehlung durchgeführt wird, gelten die Betroffenen nicht als „geboostert“.

Entsprechend stellt das Impfzentrum Mühldorf ab sofort allen Personen, die als Erstimpfung eine Dosis COVID-19-Impfstoff Janssen des Herstellers Johnson&Johnson erhalten haben, nach der Zweitimpfung Bescheinigungen mit dem Status "2/2" (Regelimpfung) aus.

Eine Auffrischungsimpfung ist gemäß der STIKO-Empfehlung drei Monate nach der Zweitimpfung möglich.

Personen, die nur eine Impfstoffdosis von Johnson&Johnson erhalten haben, gelten laut Gesundheitsministerium aber weiterhin im Rahmen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung als vollständig geimpft.
Zuletzt geändert am:
30.12.2021
um 14:40 Uhr
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