Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Gesundheitsamt bereitet die ersten
Schritte zur Prüfung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe vor

Ab 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn bereitet sich derzeit auf die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe vor. Die Vorbereitungen in den Einrichtungen laufen bereits.

Im ersten Schritt haben die Einrichtungsleitungen eine Nachweispflicht gegenüber ihren Mitarbeitern angezeigt. Alle Personen, die in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, müssen bis zum Ablauf des 15. März 2022 der Leitung den entsprechenden Impf- oder Genesenennachweis oder alternativ ein ärztliches Attest vorlegen. Ohne diesen Nachweis sind zudem Neueinstellungen in den von der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Bereichen nicht mehr möglich.

Das weitere Vorgehen: Zwischen 16. und 30. März melden die Einrichtungsleitungen die Personen ohne Nachweis (oder mit zweifelhaftem Nachweis) über das neu geschaffene Online-Portal BayImNa an das Gesundheitsamt. Am Ende dieser Meldefrist bittet das Gesundheitsamt die Beschäftigten direkt um die Vorlage eines entsprechenden Nachweises und bietet zudem noch einmal ein konkretes Impf- und Beratungsangebot an.

Betroffene Arbeitnehmer müssen somit nicht aktiv mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen, sondern werden ab Anfang April persönlich vom Gesundheitsamt angeschrieben. Alle Informationen zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht finden sich zusammengefasst unter www.lra-mue.de
Zuletzt geändert am:
10.03.2022
um 14:51 Uhr
Print Friendly and PDF