Digitale Antragstellung im Bauamt der Stadt Waldkraiburg.
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Ab dem 01.01.2023 wird es in der Stadt Waldkraiburg ermöglicht, neben der papiergebundenen Antragstellung, Anträge (Bauanträge, fehlende Unterlagen nachreichen, Baubeginnsanzeige, Beseitigungsanzeige, isolierte Abweichung, Befreiung, Abgabe des Kriterienkataloges, Nutzungsaufnahme, Teilbaugenehmigung, Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids) digital einzureichen bzw. zu beantragen. Der digitale Bauantrag für Bayern wurde in den letzten zwei Jahren im Rahmen eines Pilotprojektes des Staatministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr mit 15 unteren Bauaufsichtsbehörden konzipiert und entwickelt. Mit der aktuellen Änderung der Bayerischen Bauordnung wurde eine Möglichkeit im Gesetz aufgenommen, dass die Verfahrens- und Formvorschriften geändert werden können, wenn sie der Digitalisierung bauaufsichtlicher Verfahren dienen. Die dazu erforderliche digitale Bauantragsverordnung der Staatsregierung tritt zum 01.01.2023 für die Stadt Waldkraiburg in Kraft.
Das Angebot zur digitalen Antragstellung richtet sich grundsätzlich an alle bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.
Entwurfsverfasser können über intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, baurechtliche Anträge sowie Pläne in digitaler Form für den Bauherrn online einreichen. Die Online-Assistenten stehen ab dem 01.01.2023 auf unserer Homepage zur Verfügung.
Für die Nutzung des digitalen Bauantrages ist eine sogenannte Bayern-ID erforderlich, die über das BayernPortal (staatliche Landesplattform) beantragt werden kann. Da bei der digitalen Bauantragstellung auf die Unterschriften vom Bauherren und Entwurfsverfasser verzichtet wird, ist eine gehobene Authentifizierung notwendig. Eine Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort im BayernPortal ist deshalb nicht ausreichend, sondern es wird zudem ein elektronischer Personalausweis oder das Softwarezertifikat „authega“ benötigt.