InnKlinikum-Verwaltungsrat beschließt umfassendes Zukunftskonzept für alle vier Standorte

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Die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft der vier Klinikstandorte sind gestellt.

Altötting, 03.02.23 – Der Verwaltungsrat des InnKlinikum hat auf einer zweitägigen Klausurtagung am 1. und 2. Februar 2023 konkrete Maßnahmen hinsichtlich der künftigen Strukturen der vier Kliniken beschlossen. „Im Vordergrund steht für uns die bestmögliche Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger und nicht ein Festhalten an bestehenden Klinikstrukturen, die teilweise nicht mehr den aktuellen Erfordernissen entsprechen”, erklärt Klinikvorstandsvorsitzender Thomas Ewald. Die Vorstände und die Verwaltungsräte stimmen darin überein, dass jeder Klinikstandort ein eigenes, zukunftsfähiges Profil erhalten muss. Thomas Ewald: „Der vieldiskutierte Abbau von Doppelvorhaltungen hat bereits begonnen, muss aber deutlich beschleunigt und intensiviert werden. Außerdem werden wir durch eine Zentrenbildung in unseren Häusern eine Steigerung der Versorgungsqualität bei gleichzeitiger Verbesserung der Wirtschaftlichkeit erreichen.“

Die Landräte Max Heimerl (Landkreis Mühldorf) und Erwin Schneider (Landkreis Altötting) begrüßen die gefassten Beschlüsse übereinstimmend: „Die Maßnahmen haben das Ziel, die Kliniken für die Zukunft optimal aufzustellen und die Gesundheitsversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern.“ Die Landräte richten an die Menschen in der Region den Appell, die hervorragende medizinische Versorgung vor Ort noch besser zu nutzen. „Wir wollen mehr Patientinnen und Patienten von unserem medizinischen Angebot im InnKlinikum überzeugen“, so die beiden Landräte. Dies sei auch ein wichtiger Faktor für die zwingend erforderliche Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Kliniken.

Die vom Klinikverwaltungsrat getroffenen Entscheidungen werden in den kommenden drei Wochen von der Klinikleitung weiter ausgearbeitet und dann ab dem 27. Februar auf einer Klausurtagung den Führungskräften des InnKlinikum vorgestellt. Im Anschluss daran erfolgt die Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit.
Zuletzt geändert am:
06.02.2023
um 10:29 Uhr
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