„Kontrollverlust mit Ansage" MdL Schnürer übt scharfe Kritik an Cannabis-Gesetz

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Mühldorf. Der Mühldorfer Stimmkreisabgeordnete, Sacha Schnürer, hält den Gesetzentwurf zur Teil-Legalisierung von Cannabis für einen schweren Fehler. Anlässlich einer gemeinsamen Stellungnahme aller gesundheitspolitischen Sprecher der Union in den Bundeländern, bezeichnete Schnürer, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bayerischen Landtages, das Gesetz als völlig untauglichen Versuch, Drogenhandel in den Griff zu bekommen und Drogenkonsum einzudämmen.

Das Gesetz sei in der Sache falsch, erklärt Schnürer und greift damit die Sorgen von namhaften Medizinern auf, die vor der Gefahr lebenslanger Gesundheitsschäden durch frühen und unkontrollierten Konsum warnen. Der Gesundheitspolitiker befürchtet, dass die Droge durch eine Legalisierung in den Augen von Jugendlichen und Heranwachsenden harmloser erscheinen und der Konsum in diesen Gruppen zunehmen könnte. Sacha Schnürer: „Ich habe in den letzten Wochen viele Gespräche mit Ärzten geführt, die eindringlich vor einer Freigabe warnen“.

Wenn das Gesetz in Kraft trete, werde die Menge an in Deutschland verfügbarem Cannabis sprunghaft ansteigen. Er nannte die Pläne von Bundesgesundheitsminister Lauterbach eine "echte Bedrohung" für Kinder und Jugendliche.

MdL Sascha Schnürer, CSU

MdL Sascha Schnürer, CSU
Schnürer kritisiert zudem, dass der Bund keine ausreichenden Mittel für zusätzliche Suchtprävention zur Verfügung stelle. Diese sei aber nach Ansicht von Experten dringend nötig.

Die Bundesregierung will Anbauvereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, erlauben, die Droge anzubauen und dann kontrolliert an Mitglieder zum Eigenkonsum abzugeben. Bisher ist es verboten, Cannabis anzubauen oder zu besitzen. Künftig soll das für über 18-Jährige straffrei sein.

Konkret soll der Besitz von höchstens 25 Gramm und der private Anbau mit maximal drei Pflanzen für den Eigenbedarf erlaubt sein. Für den Konsum in der Öffentlichkeit sind Auflagen vorgesehen. Im Umkreis von 200 Metern um Schulen und Spielplätze darf - den Plänen zufolge - kein Cannabis geraucht werden.

Als Schildbürgersteich bezeichnet MdL Schnürer die Begründung der Bunderegierung für die Gesetzesänderung. Mit der Teil-Legalisierung solle der illegale Drogenhandel eindämmt und Polizei und Justiz damit entlastet werden, so die Bundesregierung.

Das Gegenteil sei der Fall, wie er in Gesprächen mit Polizei und Justiz festgestellt habe, betont Schnürer. Das Gesetz werde durch die zahlreichen Auflagen und Einschränkungen zu einem erheblichen Kontrollaufwand führen, der für die Strafverfolgungsbehörden nicht leistbar sei. Es drohe ein "Bürokratiemonster", warnte Sascha Schnürer, das zu einem Kontrollverlust mit Ansage führe.

„Wie sollen die Kontrollen und Überprüfung der mitgeführten Menge in der Praxis aussehen? Polizeistreifen müssen mit Briefwaagen kontrollieren, ob die zulässige Menge von bis zu 25 Gramm mitgeführt wird, oder ob es 26 Gramm sind. In seiner Kritik zitiert der Abgeordnete auch den Leiter der Staatsanwaltschaft Traunstein, der kürzlich in einem Interview einen massiven Ermittlungsaufwand bei der Feststellung der zulässigen Cannabismenge prognostizierte. Dazu Sascha Schnürer: „Haben wir nichts anderes zu tun, als unsere Strafverfolgungsbehörden mit einem derartigen Bürokratiemonster noch mehr zu belasten?
Zuletzt geändert am:
23.01.2024
um 16:54 Uhr
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