Verletzung der Berichtspflichten zu Verlusten der Stadtwerke Mühldorf.

Erneut kam es in der letzten Stadtratssitzung zu Diskussionen über die Informationspolitik rund um die Stadtwerke Mühldorf GmbH & Co. KG. Die städtische Tochtergesellschaft verzeichnete im Jahr 2022 einen Verlust von über 7 Millionen Euro. Während der Bürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender sowie der Aufsichtsrat informiert wurden, blieb der Stadtrat – entgegen den Vorgaben der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) – außen vor.

„Ein Verlust in dieser Größenordnung muss selbstverständlich auch dem Stadtrat frühzeitig mitgeteilt werden“, betont Stadträtin und stv. Sprecherin der SPD-Fraktion Claudia Hungerhuber. „Diese in Artikel 93 der BayGO formulierte frühzeitige Informationspflicht dient der demokratischen Kontrolle und Transparenz.“

Seit 2021 wurde zudem kein Beteiligungsbericht mehr vorgelegt, obwohl dieser laut Artikel 94 der BayGO jährlich verpflichtend ist. Als Begründung verweist der Bürgermeister auf die fehlende Testierung der Jahresabschlüsse – ein Argument, das nach Ansicht von Hungerhuber nicht greift. „Ein fehlendes Testat ist kein Freibrief, um gesetzliche Berichtspflichten zu umgehen“, so Hungerhuber.

Zudem sind im Haushalt 2024 die tatsächlichen Zahlen der Stadtwerke lückenhaft dargestellt. Anstelle der Ist-Zahlen für 2022 wurden kommentarlos die Werte von 2021 angegeben. Auch hier wird das fehlende Testat für den Jahresabschluss 2022 als Erklärung genannt. Gleichwohl ist der Jahresabschluss 2021 ebenfalls nicht testiert. Damit sind die Aussagen des Bürgermeisters widersprüchlich.

„Wenn der Bürgermeister selbst auf nicht testierte Zahlen zurückgreift, kann er dieses Argument im anderen Fall nicht gleichzeitig als Ausrede verwenden.“

Die städtischen Haushalte der letzten Jahre wurden auf Basis unvollständiger Zahlen und Informationen beschlossen.

Hungerhuber betont kritisch: „Die BayGO ist keine Formalie, sondern ein zentrales Instru-ment demokratischer Kontrolle. Die wiederholte Missachtung verletzt das Informationsrecht des Stadtrats und erschüttert das Vertrauen in eine transparente Stadtpolitik. Eine rechtliche Einordung der Vorgänge obliegt der Aufsichtsbehörde.“