Stadtverwaltung missachtet Informationsrechte des Stadtrats
„Oftmals“, meint Dr. Matthias Kraft, Fraktionssprecher der Grünen im Stadtrat, „ist ja nicht das interessant, was gesagt wird, sondern das, was nicht gesagt wird.“ Er bezieht sich auf die jüngste Stadtratssitzung, in der Anträge seiner Fraktion für lebhafte Diskussionen sorgten.
Kraft erinnerte an drei zentrale Grundsätze: Erstens seien Aufsichtsräte städtischer Gesellschaften verpflichtet, den Stadtrat über alle wichtigen Angelegenheiten frühzeitig zu informieren und ihm auf Verlangen Auskunft zu erteilen. „Die bisherige Praxis, sich auf Verschwiegenheit zu berufen, widerspricht der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO). Die Verschwiegenheit gilt schlicht nicht gegenüber dem Stadtrat“, so Kraft.
Zweitens müsse die Stadt laut BayGO jährlich Beteiligungsberichte über ihre Gesellschaften erstellen und dem Stadtrat vorlegen. „Wenn Unterlagen fehlen, wie ja in der Sitzung behauptet, muss das im Bericht so stehen – kein Bericht geht gar nicht.“
„In beiden Punkten handeln die Beteiligten derzeit meines Erachtens rechtswidrig“, betont Kraft. Besonders bemerkenswert sei, dass selbst der Justiziar der Stadt, Peter Abt, dieser Einschätzung in der Sitzung nicht widersprochen habe. „Das kommt selten vor – umso deutlicher zeigt es, wie klar die Rechtslage ist.“
Als dritten Punkt nannte Kraft das Weisungsrecht der Stadt gegenüber ihren Gesellschaften, das sich aus dem Gesellschaftsrecht ergäbe. „Die Stadt ist Alleineigentümerin der Stadtwerke und der Stadtbau und hat selbstverständlich ein Weisungsrecht. Das sollte der Stadtrat durch Weisungen an den Bürgermeister ausüben, der die Stadt nach außen vertritt.“
„Diese Informations- und Weisungsrechte sind Grundpfeiler demokratischer Kontrolle und Einflussnahme“, so Kraft abschließend. „Wir bedauern, dass es in der letzten Sitzung nicht gelungen ist, diese bestehenden Rechte in ein für uns passendes Regelwerk zu kleiden und hoffen auf eine konstruktive Ausschusssitzung. Zudem erwarten wir jetzt zeitnah die Beteiligungsberichte.“