Polizeiinspektion Waldkraiburg: Verkehrskontrolle führt zur Auffindung von Drogen in nicht geringen Mengen: Haftbefehlsantrag gegen 19-Jährigen - Drogentest beim Fahrzeuglenker positiv

Aschau a. Inn: Am Sonntag, den 22.02.26, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Waldkraiburg gegen 03.00 Uhr einen Pkw mit drei Insassen im Bereich von Aschau-Werk.

Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten sofort einen starken Cannabisgeruch im Fahrzeug.

Auf dem Rücksitz stellten die Polizeibeamten anschließend mehrere hundert Gramm Marihuana fest. Das verpackte Marihuana wurde sichergestellt.

Der 24-jährige Fahrzeuglenker sowie die 21- und 19-Jährige Mitinsassen mussten sich anschließend einer Durchsuchung unterziehen. Hierbei stellen die Polizisten eine nicht geringe Menge an Amphetamin im zweistelligen Grammbereich sicher.

Die drei deutschen Staatsangehörigen stammen aus dem Landkreis Mühldorf a. Inn.

Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs konnte kein weiteres Betäubungsmittel aufgefunden werden.
Ein bei dem Fahrzeugführer durchgeführter Drogentest verlief positiv und er musste sich später einer Blutentnahme unterziehen.

Die drei jungen Männer wurden festgenommen und auf die Dienststelle nach Waldkraiburg verbracht.
Unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein ergingen in der Folge Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der drei jungen Männer in verschiedenen, kleineren Gemeinden im Landkreis Mühldorf.

Bei den anschließenden Wohnungsdurchsuchungen konnten abermals Betäubungsmittel (Haschisch, Marihuana - mehrere hundert Gramm) sowie Bargeld im vierstelligen Bereich sichergestellt werden.

In der Gesamtheit ergaben sich deutliche Indizien auf ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.

Die Staatsanwaltschaft Traunstein stellte aufgrund der vorliegenden Indizien gegen den 19-Jährigen einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls. Der zuständige Ermittlungsrichter am Amtsgericht Mühldorf a. Inn lehnte diesen jedoch unter Auflagen ab.

Die drei jungen Männer gingen nach allen Maßnahmen somit wieder auf freien Fuß.

Neben dem laufenden Ermittlungsverfahren gegen die drei Männer wegen Handeltreibens und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen, wurde ein Verfahren wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss gegen den 24-jährigen eingeleitet.